Extrem erhöhte Hochwassergefahr unterliegender Bachanrainer: Das Oberflächenwasser von den neu zu errichtenden Gebäuden sowie den geplanten 45 PKW und 2 Busparkplätzen, die viel zu wenig sind und wahrscheinlich in kurzer Zeit verdoppelt werden müssen, zusätzlich zu den riesigen bestehenden Gebäuden wurde zu wenig bis gar nicht in das Bauvorhaben Errichtung eines Grillhühnerrestaurants einbezogen. Das heißt, bei einem Starkregen bzw. wenn genau eine Gewitterzelle über dem Gebiet steht, kommt zusätzlich zu den berechneten 9m³/sec auch noch das Oberflächenwasser des neu errichteten Projektes hinzu das nicht mehr versickern kann, sodaß größere Schäden an den Grundstücken und Häusern unterliegenden Bachanrainern garantiert sind.
Laut Studie von Lohberger-Thürriedl-Mayr, GZ 1244 aus Jahr 06-07 wäre eine Hochwassersicherheit für alle Bachanrainer durch Bau eines Retensionsbeckens oberhalb des Bauwerbers leicht möglich. Selbstkostenpunkt für die Gemeinde wären inklusive Grundablöse, Bau und Rekultivierung des Geländes EUR 50.000,- die anderen ca. 90% würden Land und Bund aus den Hochwassermitteln bezahlen.
Degradierung der Teichstrassen-Grundanrainer:
Obwohl der Bauwerber zwei in etwa gleichwertige Zufahrtswege hat, soll bis auf wenige Ausnahmen, nur die Teichstrasse benützt werden.
Das bedeutet im worse case, und davon wird in der Gemeinde bei jeder Hochwasserberechnung ausgegangen, das bei einer Totalauslastung des Restaurantes von 210 Personen (pro 2 Personen 1 Auto, da keine öffentliche Verkehrsanbindung möglich ist) pro Stunde ca. 50 PKw und 2 Busse und 6 Motorräder zu- und und abfahren (also x 2 ergibt 100 PKW, 4 Busse und 6 Motorräder pro Stunde). In den angestrebten Öffnungszeiten von 14 Stunden pro Tag (auch Samstag und Sonntag von 10 Uhr bis 24Uhr!) wären das 14 x so viel
= 700 PKW, 56 Busse und 168 Motorräder pro Tag zusätzlich zum Individualverkehr!
Natürlich kommt noch hinzu, daß Getränke, Gebäck und dergleichen angeliefert werden muß und die Essensreste entsorgt werden müssen. Fahrzeuge zur Wartung und Service der Maschinen werden natürlich auch noch den gleichen Weg nehmen.
Das ist schlichtweg unzumutbar, da der Verkehr über die 5Meter breite Teichstrasse mitten durch das Wohngebiet führt in der sich teilweise kein Gehsteig befindet. Der Schutz der Schulkinder und anderen Passanten besteht nur aus einer Tafel mit Aufschrift "Kinder".
Der vom Bgm. Doppelbauer angedachte beschilderte Umweg über die Höhenstrasse und Strasse ohne Namen bedeutet doppelte Wegstrecke, doppelt soviel Lärm und Immissionen für die nächsten Anrainer. Das Problem würde nur verschoben und verschlechtert.
Lebenswerte Gemeinde:
Textauszug aus der Pichler Homepage:
" Die Wirtschaft in der Gemeinde Pichl bei Wels entwickelt sich immer mehr. Die Gründe liegen vor allem im Vorhandensein eines Betriebsbaugebietes mit einem einem direkten Anschluss an die Autobahn A 8."
Warum sollte man also einen solchen Massentourismus als Bewohner einer Wohnsiedlung dulden? Laut Zivilrecht braucht man das auch nicht!
Der geplante Vollausbau der Autobahn ist eigentlich schon Katastrophe genug für uns. Jetzt will man uns auch noch den Naherholungsraum vor der Haustüre wegnehmen.
Jeder, der am Dienstag, 19.8.2008 um 8:30 nicht im Sitzungssaal der Gemeinde anwesend ist bzw. vorher schriftlich Einspruch erhoben hat, ist automatisch für dieses Projekt und seine Einwilligung wird im vollen Umfang vorausgesetzt!
Forderungen
Entweder Ablehnung des Ansuchens mit Zufahrt durch das Wohngebiet und Verlegung des Betriebes in das Betriebsbaugebiet
oder folgende Auflagen:
Vorherige Herstellung der Hochwassersicherheit laut Studie Lohberger-Thürriedl-Mayr für alle ca. 30 Bachanrainer bzw. Hochwassergeschädigten aus dem Jahr 1996
Lärmschutzüberprüfung (tag/nacht in dB/A 50/35?) und Immisionsprüfung des zusätzlichen Verkehrs für die Bewohner der Teichstrasse und des Tannenweges
Zufahrt zum Betrieb durch Einbahnregelung nach den letzten Häuser Kirchberger und Fischer vor dem Bauwerber in der Teichstrasse und Abfahrt über den Tannenweg (bereits bei der Errichtung der Gebäude, Transport des Aushubmaterials und der Einschotterung der Parkplätze durch Lastwagen und Schwerfahrzeuge). Damit wäre der Verkehr gerecht auf beide Zufahrtstrassen aufgeteilt.
Mehrere Ruhetage pro Woche
Gekürzte Öffnungszeiten, speziell in der Nacht
Tonnagenbeschränkung für Kundenfahrzeuge
Gemeindeeinnahmen von diesem Projekt wie zB. Getränkesteuer in den nächsten 10 Jahren müsssen für die Erhaltung oder Verbesserung der Zufahrtstrassen verwendet werden
Zeitlich bedingte Erteilung der gewerberechtlichen Bewilligung auf 5 bzw. 10 Jahre
Nach Still-Legung, Verkauf oder Übergabe des Betriebes neuerliche Überprüfung bzw. Neuansuchen um gewerberechtliche Bewilligung